Wir fördern unsere örtlichen Vereine
Aus dem Haushalt der Stadt Springe, den vor allem die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt mit ihrem Steuergeld ermöglichen, kann der Ortsrat einen kleinen Teilbetrag verwalten.
Im vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hat das Land in § 93 Nr. 6 "die Förderung von Vereinen ... in der Ortschaft" den Ortsräten zugestanden.
Anträge der Vereine nimmt der Ortsbürgermeister für den Ortsrat gern entgegen. Der Ortsrat bittet die Vereine, Anträge einzureichen!
- Anträge können während des Jahres bis 14 Tage vor der letzten Jahressitzung beim Ortsbürgermeister eingereicht werden.
- Danach eingehende Anträge werden erst im folgenden Jahr entschieden.
Aktuell ist der Beschluss vom 11. März 2020 maßgebend:
Das gesamte Beschlussprotokoll der Sitzung finden Sie hier.
Folgende Punkte betrafen die Förderung der Vereine:
- Gefördert werden Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen.
- Sie müssen mindestens drei Tage (zwei Übernachtuingen) umfasst haben.
- Je Jugendlichen gibt es nur eine Förderung pro Jahr.
- Den Anträgen ist eine Abrechnung der Maßnahme mit den Anzahlen der Teilnehmenden und Betreuenden beizufügen.
- In den Anträgen ist anzugeben, welche weiteren Fördermittel eingeworben wurden.
- Über die Höhe der Förderung entscheidet der Ortsrat nach einer Verteilungsformel in der letzten Sitzung eines Jahres. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine Änderung der Förderung bleibt vorbehalten.
Der Ortsrat Bennigsen unterstützt alle Vereine und Organisationen bei der
Anschaffung von langlebigen Vereinsutensilien (Sportgeräte, Spielgeräte,
Musikinstrumente, Kleingeräte, Pflegegeräte, etc.) mit einem Zuschuss.
Alle im Laufe des Jahres gestellten Anträge werden gesammelt und in der letzten Sitzung des Jahres behandelt.
Die Förderung richtet sich nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Anzahl der eingegangenen Anträge.
Auch hier besteht kein Rechtsanspruch.