Aus dem Haushalt der Stadt Springe, den vor allem die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt mit ihrem Steuergeld ermöglichen, kann der Ortsrat einen kleinen Teilbetrag verwalten.
Im vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz hat das Land in § 93 Nr. 6 "die Förderung von Vereinen ... in der Ortschaft" den Ortsräten zugestanden.
Anträge der Vereine nimmt der Ortsbürgermeister für den Ortsrat gern entgegen. Der Ortsrat bittet die Vereine, Anträge einzureichen!
- Anträge können während des Jahres bis 14 Tage vor der letzten Jahressitzung beim Ortsbürgermeister eingereicht werden.
- Danach eingehende Anträge werden erst im folgenden Jahr entschieden.
Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendfreizeiten / Jugenderholungsmaßnahmen
Voraussetzungen:
- Verein der Ortschaft
- mindestens 6 Teilnehmer/-innen
- mindestens 3 Tage
- pro angefangene 6 Teilnehmer/-innen wird grundsätzlich eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bezuschusst
- Alter der Teilnehmer/-innen mindestens 6 und unter 18 Jahre
- mit behinderten Teilnehmer/-innen können in begründeten Einzelfällen auch Teilnehmer/-innen über 18 Jahre alt sein
- je Tag und TeilnehmerIn wird eine Maßnahme mit max. 10 € gefördert
- Höhe des Zuschusses max. 50 % der jeweiligen Abrechnung
- weitere Zuschüsse verringern den maximalen Zusschuss
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung im Einzelfall (jeweils zum Jahresende) behält sich der Ortsrat vor.
Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen für Vereinsutensilien
Voraussetzungen:
- Verein der Ortschaft
- Verbrauchsmaterial und persönliche Utensilien werden nicht bezuschusst
- Höhe des Zuschusses max. 20 % der jeweiligen Rechnung
- Nachweis mittels Rechnungskopie
Hinweis:
Der Regionssportbund Hannover bezuschusst Sportgeräte in Höhe von max. 20%.
Ein Rechtsanspruch besteht auch hier nicht. Die Entscheidung im Einzelfall (jeweils zum Jahresende) behält sich der Ortsrat auch hier vor.